3.1 Kosten der Vermögens·verwaltung
Bei der Vermögens·verwaltung gibt es 3 Kosten·arten:
1. Gebühr für die Vermögens·verwaltung
2. Eintrittsgebühren
3. Sonstige Kosten
Vermögens·verwaltungs·gebühr
Die Deka Vermögensmanagement berechnet ihre Gebühr am Ende des Jahres nach Ihrem Vermögen.
Die Gebühr ist ein fester Prozent·satz von Ihrem Vermögen.
Zum Beispiel: Sie geben der Deka Vermögensmanagement 100.000 Euro.
Die Gebühr beträgt 1,5 Prozent.
Dann zahlen Sie 1.500 Euro Gebühr.
Aber Achtung: Der Wert Ihres Vermögens kann sich ändern.
Dann ändert sich auch die Höhe der Gebühr.
In den Verträgen der Deka Vermögensmanagement steht, wie die Deka Vermögensmanagement die Gebühr berechnet.
Bei der Vermögensverwaltung ist der Preis ein fester Prozent·satz von Ihrem Vermögen.
Bei manchen Vermögensverwaltungen gibt es eine extra Zahlung.
Diese Zahlung heißt "Performance Fee".
Sie zahlen diese Gebühr, wenn Ihr Vermögen mehr wert wird.
Das steht dann im Vertrag.
Eintrittsgebühr
Bei manchen Vermögensverwaltungen zahlen Sie mehr, wenn Sie Wert·papiere kaufen.
Das nennt man Eintrittsgebühr.
Sonstige Kosten
Bei der Vermögens·verwaltung fallen mehr Kosten an.
Zum Beispiel:
Kosten, die andere Firmen verlangen.
Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, bekommen Sie eine Info.
In der Info steht, welche Kosten und Neben·kosten auf Sie zukommen.
Hinweise zu Steuern
Sie müssen auf die Vermögens·verwaltungs·gebühr Umsatz·steuer zahlen.
Sie haben Geld mit Wert·papieren verdient.
Dann müssen Sie vielleicht Steuern zahlen.
Diese Steuer heißt Kapital·ertrag·steuer.
Manchmal müssen Sie die Kapital·ertrag·steuer nicht zahlen.
Zum Beispiel, wenn Sie einen Frei·betrag haben.
Oder das Finanz·amt hat Sie von der Steuer befreit.
Der Depotführer behält die Kapital·ertrag·steuer ein.
Der Depotführer ist derjenige, bei dem Sie Ihr Depot haben.
Dann gibt er das Geld an das Finanz·amt weiter.
Es kann sein, dass Sie noch andere Steuern zahlen müssen.
Die Deka Vermögensmanagement erbringtkeine Steuer·beratung.
Die Steuern hängen von Ihrer persönlichen Situation ab.
Haben Sie Fragen zu Steuern und Vermögens·verwaltung.
Dann fragen Sie bitte einen Steuer·berater.
3.2 Bedingungen für Zahlung und Leistung
Die Deka Vermögensmanagement verwaltet Ihr Geld.
Sie legt Ihr Geld so an, wie Sie es vereinbart haben.
Das ist die Haupt·aufgabe der Deka Vermögensmanagement.
Aber sie macht noch mehr für Sie.
Pflichten der Deka Vermögensmanagement:
Die Deka Vermögensmanagement gibt regelmäßig Berichte über Ihre Vermögensverwaltung ab.
In den Berichten steht:
welche Geschäfte die Deka Vermögensmanagement gemacht hat
wie viel Vermögen sie für Sie verwaltet
wie sich der Wert Ihres Vermögens entwickelt hat.
Sie bekommen eine Übersicht über Ihr Depot.
Diese Übersicht bekommen Sie:
in regelmäßigen Berichten
monatlich oder lle 3 Monate als extra Auszug.
Informationen über Provisionen, die die Deka Vermögensmanagement bekommt und an Sie weitergibt.
Informationen über Ertragsausschüttungen.
Information wenn der Wert von Ihrem Vermögen im Vergleich zu dem Wert, den wir Ihnen zuletzt gesagt haben, um einen bestimmten Prozentsatz gesunken ist.
Pflichten des Kunden
Es gibt Kosten in der Vermögens·verwaltung.
Diese Kosten werden bei der Vermögensverwaltung von Ihrem Konto abgebucht
oder durch den Verkauf von Wertpapieren aus Ihrem Depot gedeckt.
Es gibt noch mehr Pflichten.
Diese Pflichten stehen im Vermögens·verwaltungs·vertrag.
3.3 Haftung und Garantien
Die Deka Vermögensmanagement verwaltet Ihr Geld.
Aber sie haftet nicht für den Erfolg.
Die Deka Vermögensmanagement garantiert nicht, dass Ihr Geld mehr wird.
Sie vergleicht nur mit einem bestimmten Vergleichswert, den Sie vorher bekommen haben, wie gut die Deka Vermögensmanagement Ihr Geld verwaltet.
Die Deka Vermögensmanagement oder Sie können haften.
Das passiert, wenn Sie oder die Deka Vermögensmanagement den Vertrag nicht einhalten.
Zum Beispiel, wenn die Deka Vermögensmanagement die Anlage·richtlinien nicht befolgt oder Sie die Kosten nicht bezahlen..
3.4 Laufzeit und Kündigung für Verträge
Es gibt keine Mindest·lauf·zeit für den Vermögens·verwaltungs·vertrag.
Die Kündigungs·rechte stehen im Vermögens·verwaltungs·vertrag.
Manche Dienst·leistungen kann man nicht kündigen.
Zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf von Wert·papieren.
Diese Dienst·leistungen sind einmalig und sofort erledigt.
3.5 Digitale Funktionalität und Kompatibilität
Sie können die Online-Kundenportale der Vermögensverwaltung
oder die Internetfiliale der Sparkasse nutzen.
Dann können Sie Ihr Depot abfragen.
Oder Sie können Berichte lesen.
Oder Sie können Nachrichten lesen.
Das geht immer, auch außerhalb von Öffnungszeiten.
Die Online-Kundenportale können Sie über die Webseite der DekaBank oder die der Sparkasse nutzen.
Die Web·seite funktioniert mit den meisten Betriebs·systemen und Browsern.
Die DekaBank und die Sparkasse arbeiten immer daran, die Web·seite besser zu machen.
3.6 Informationen zum Wider·rufs·recht
Wider·rufs·recht beim Vermögens·verwaltungs·vertrag
Sie haben einen Vertrag zur Vermögens·verwaltung abgeschlossen.
Und das ohne persönlichen Kontakt oder außerhalb unserer Geschäfts·räume.
Dann können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Das bedeutet: Sie können den Vertrag beenden.
Die Deka Vermögensmanagement gibt Ihnen dann eine Information dazu.
Diese Information ist wichtig.
Bitte lesen Sie die Information genau.
Transaktionen des Vermögens·verwalter
Sie können Wert·papiere nicht zurückgeben, wenn wir sie für Sie gekauft oder verkauft haben.
3.7 Beschwerden
Die Deka Vermögensmanagement will, dass Sie zufrieden sind.
Sind Sie unzufrieden mit den Dienst·leistungen.
Dann können Sie das sagen.
Es gibt verschiedene Wege, wie Sie das sagen können.
Das Beschwerde·verfahren der Deka Vermögensmanagement
Sie sind unzufrieden.
Dann können Sie das sagen.
Die Deka Vermögensmanagement hat eine Stelle für Beschwerden.
Diese Stelle kümmert sich um Ihre Beschwerde.
Sie können Ihre Beschwerde gegen die Deka Vermögensmanagement in Frankfurt auf verschiedene Weisen schicken:
- Sie können eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist: service@deka.de
- Sie können einen Brief schreiben.
Die Adresse ist: Deka Vermögensmanagement GmbH, 60528 Frankfurt am Main, Lyoner Straße 13
- Sie können Ihre Beschwerde auch sagen.
+49 (0) 69 71 47 - 6 52
Sie können Ihre Beschwerde gegen die Deka Vermögensmanagement Niederlassung Luxemburg auch auf verschiedene Weisen schicken:
- Sie können eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist: info@deka.lu
- Sie können einen Brief schreiben.
Die Adresse ist: Deka Vermögensmanagement GmbH, , Niederlassung Luxemburg
6, rue Lou Hemmer, Luxembourg, 1748 Senningerberg
- Sie können Ihre Beschwerde auch sagen.
+352 3409-35 00
Ob Sie sich an die Deka Vermögensmanagement, 60528 Frankfurt am Main,
oder an die Deka Vermögensmanagement GmbH, Niederlassung Luxemburg
wenden können, steht in Ihrem Vermögensverwaltungsvertrag.
Geben Sie bitte Ihre Kontakt·daten an.
Dazu gehören:
- Ihre Adresse
- Ihre Telefon·nummer
- Ihre E-Mail-Adresse (wenn Sie eine haben)
Was ist der Sachverhalt.
Was möchten Sie mit Ihrer Beschwerde erreichen.
Zum Beispiel:
- Fehler beheben
- Dienst·leistungen verbessern
- Meinungsverschiedenheit klären.
Machen Sie Kopien von wichtigen Unterlagen.
Nur wenn Sie welche haben.
Sie wollen für eine andere Person sprechen.
Dann brauchen Sie eine Erlaubnis von dieser Person.
Sie haben sich beschwert.
Dann bekommen Sie von der Deka Vermögensmanagement eine Bestätigung.
Die Deka Vermögensmanagement bearbeitet Ihre Beschwerde so schnell wie möglich.
Ist Ihre Beschwerde kompliziert.
Dann braucht die Deka Vermögensmanagement etwas mehr Zeit.
Die Deka Vermögensmanagement kann nicht alle Ihre Wünsche erfüllen.
Dann erklärt sie Ihnen, warum das so ist.
Es kostet nichts, wenn Sie sich beschweren.
Weitere Wege Beschwerden einzulegen
Die Deka Vermögensmanagement und die Deka Vermögensmanagement Niederlassung Luxemburg können Ihr Problem nicht lösen.
Dann können Sie sich beschweren.
Die Beschwerde geht an die Verbraucherschlichtungsstelle.
Die Adresse ist: Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI (Bundesverband Investment und Asset Management e.V.)Die Internet·seite ist: https://www.ombudsstelle-investmentfonds.de/)
Die Deka Vermögensmanagement macht bei dem Streit·beilegungs·verfahren mit.
Bei Beschwerden gegen die Deka Vermögensmanagement Niederlassung Luxemburg
können Sie sich auch bei der Luxemburger Aufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) beschweren.
Die Adresse ist: Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) Département Juridique - Service JUR – CC, 283 route d´Arlon, 1150 Luxembourg oder an folgende E-Mail-Adresse: reclamation@cssf.lu
Die Internetseite ist: www.cssf.lu
Sie fühlen sich benachteiligt, weil Sie behindert sind.
Dann können Sie sich an eine Schlichtungs·stelle wenden.
Die Schlichtungs·stelle prüft, ob die Deka Vermögensmanagement sich an die Regeln für Barriere·freiheit hält.
Die Adresse der Schlichtungs·stelle ist: Tauben·straße 4-6, 10117 Berlin.
Sie können den Antrag schriftlich stellen.
Oder Sie können den Antrag mündlich stellen.
Für Gehörlose gibt es eine spezielle Technik.
Mehr Infos gibt es auf der Web·seite der Schlichtungs·stelle.