Die Anlagerichtlinie: Leitfaden und Strukturgeber.
Manifestieren lässt sich ein geeigneter, auf den jeweiligen Stiftungszweck abgestimmter Anlagerahmen durch eine Anlagerichtlinie. In der deutschen Stiftungslandschaft ist ein entsprechendes stiftungseigenes Regelwerk in der Fläche noch keine Selbstverständlichkeit.
Nach Erhebungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen verfügen insgesamt knapp 30 Prozent noch immer über keine Anlagerichtlinie. Bei kleinen Stiftungen mit einem Stiftungskapital unter 1 Million Euro liegt dieser Prozentsatz sogar bei rund 40 Prozent, während er bei großen Stiftungen ab 1 Million Euro Kapital 16 Prozent beträgt.
Vermögensverantwortliche in Stiftungen müssen heute aufgrund der Finanzmarktentwicklungen sehr komplexe Entscheidungen treffen und sich in einem großen Universum von Anlagemöglichkeiten und Angeboten zurechtfinden. Das macht es umso wichtiger, bei der Vermögensanlage planvoll und strategisch vorzugehen. Dafür bildet die Anlagerichtlinie eine unverzichtbare Basis. Mit ihr kann für alle Beteiligten eine wichtige Arbeitsgrundlage geschaffen und die Haftungsrisiken weiter reduziert werden. Denn mithilfe einer Anlagerichtlinie lassen sich wichtige Grundsätze der Vermögensbewirtschaftung einer Stiftung regeln. Wie die Vermögensanlage der Stiftung konkret umgesetzt werden soll, ergibt sich häufig nicht unmittelbar aus der Satzung heraus. Hier bietet die Anlagerichtlinie einen wichtigen Leitfaden - eine Grundlage, mit der Anlageentscheidungen zielorientiert, strukturiert und nachvollziehbar getroffen werden können.