Zum Inhalt springen
Deka Private und Wealth:

Die Sparkassen stehen an dieser Stelle Betreuerinnen und Betreuern mit Know-how und Erfahrung bei der Ausarbeitung von Konzepten und Präsentationen zur Vorlage und Besprechung beim Betreuungsgericht zur Seite…

Thomas Grimm:

Richtig. Originär ist es natürlich der Betreuer, der die Vermögenssorge für die betreute Person vornimmt. Wenn es um größere betreute Anlagesummen im Private Banking geht, unterstützen die Sparkassen vor Ort und begleiten den Betreuer bei Bedarf auch mit zum Gericht, um die Ausgangslage dem Rechtspfleger gegenüber vorzustellen. Um aufzuzeigen, welche Anlagesumme langfristig zur Verfügung steht, nimmt die Sparkasse zunächst eine Vermögensanalyse - also die Darstellung des Status Quo - vor. Wichtige Fragestellungen sind in diesem Zusammenhang: Wie hoch ist das Gesamtvermögen? Welches Geld muss täglich disponibel sein? Wie ist die wirtschaftliche Situation der betreuten Person und welche Abhängigkeiten vom Erfolg ihrer Vermögensanlage bestehen?

Die Spezialistinnen und Spezialisten von Deka Private Banking und Wealth Management unterstützen wiederum die Private Banking-Beraterinnen und -Berater in den Sparkassen bei der Bedarfsanalyse sowie - darauf aufbauend - bei der Ausarbeitung eines entsprechenden Anlagekonzeptes für den jeweils individuellen Fall. Zu berücksichtigen ist dabei auch, wie die betreute Person bislang, also bis zum Eintritt des Betreuungsfalls, ihr Vermögen angelegt hat und wie diesbezüglich die Erwartungen hinsichtlich Liquidität, Rendite, Risiko und Anlagehorizont gewesen sind. Letzterer wird besonders vom Alter der betroffenen Person bestimmt: Eine 30-Jährige ist natürlich in einer ganz anderen Ausgangslage wie der 85-Jährige. Dies bestimmt maßgeblich die Auswahl der Anlageklassen.

  • Deka Private Banking und Wealth Management

  • Barrierefreiheit

    DEKA-Gruppe