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HINTERGRUNDBEITRAG

Externe Unternehmensübergabe.

27. September 2023
4 Minuten
Liquiditätsmanagement
Unternehmerin oder Unternehmer

Ob Pensionszusagen, vorzeitige Ablösungen von Darlehen oder familiäre Finanzplanung: Im Zuge der Übergabe Ihres Unternehmens an einen externen Nachfolger bzw. eine externe Nachfolgerin kann es einige Fallstricke geben. Diese lassen sich mithilfe Ihrer Sparkasse frühzeitig aus dem Weg räumen.

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  • Sie die Zukunft Ihres Unternehmen in fremde Hände geben wollen oder müssen.

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Kein Prozess von heute auf morgen.

Die Planung und Umsetzung der Übergabe des eigens aufgebauten Betriebes gehört zu den größten Herausforderungen im Leben eines Unternehmers bzw. einer Unternehmerin. Gut die Hälfte der deutschen Familienunternehmen löst sie im eigenen Kreis. Eine andere Möglichkeit ist der Verkauf an Dritte oder Mitarbeiter. In der Regel ist die Firmenübergabe eine enorme Stresssituation mit zahlreichen Unbekannten. Vor allem dann, wenn die Unternehmergeneration das Thema zu spät angeht. Häufig ist bereits früh absehbar, dass die Kinder andere berufliche Wege einschlagen möchten, oder es ist überhaupt kein Nachkomme vorhanden.

Sich mit dem Ausscheiden aus dem eigenen Betrieb zu beschäftigen, fällt vielen nicht leicht. Doch wird gerne vergessen, dass die externe wie auch die interne Unternehmensnachfolge ein Prozess ist, dessen erfolgreicher Abschluss fünf bis zehn Jahre in Anspruch nehmen kann. Nicht nur aus steuerlicher Sicht, denn ein wesentlicher Zeitfaktor sind Fristen im Rahmen von vorweggenommenen Erbfolgen. Hierzu zählen „einfache“ Freibeträge bei Schenkungen, die alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden können - in Verbindung mit einem Verschonungsabschlag. Dieser beträgt 85 Prozent, wenn die übertragenen Geschäftsanteile fünf Jahre gehalten werden sowie 100 Prozent bei einer Haltedauer von sieben Jahren. 

Ein weiterer sensibler Aspekt sind in Bezug auf das Thema Zeit die Finanzierungen. Auch wenn eine Unternehmerfamilie sehr vermögend ist, bestehen häufig erhebliche Fremdfinanzierungen. Oft macht es auch gar keinen Sinn, sämtlichen Kapitalbedarf mit Eigenkapital abzudecken.

Unnötige Kosten lassen sich vermeiden.

Hier gilt es, die finanzierende Sparkasse so früh wie möglich ins Boot zu holen. Schon bei der Darlehensaufnahme kann genau austariert werden, dass z.B. im Alter von 65 Jahren das Unternehmen verkauft werden soll. Die Sparkasse kann beratend zur Seite stehen bei Überlegungen, ob das gesamte Vermögen im Unternehmen belassen wird oder z.B. nur das Privatvermögen übertragen wird – alles eine Frage der familiären Finanzplanung. Über den persönlichen Ansprechpartner bzw. die persönliche Ansprechpartnerin vor Ort lassen sich auch Brücken bauen zu möglichen Folgefinanzierungen. Denn der neue Eigentümer bzw. die neue Eigentümerin muss im Zweifel den Erwerb ebenfalls mit Fremdkapital finanzieren. Nur in seltenen Fällen wird ein Unternehmenskauf komplett aus Eigenkapital gestemmt. Als Kaufpreis wird in der Regel das Jahresergebnis im 3-jährigen Mittel mit dem Multiplikator von 13,75 angesetzt. So lässt sich am besten überschlagen, wieviel für den Erwerb des Unternehmens aufgewendet werden muss. Wenn eine Firma im Jahr z.B. drei Millionen Euro verdient, liegt der Kaufpreis – vereinfacht betrachtet – bei rund 40 Millionen Euro.

Häufig wird das Privatvermögen durch eine vorangegangene Finanzierung von Gesellschaftsanteilen tangiert. Spricht der Noch-Inhaber bzw. die Noch-Inhaberin rechtzeitig mit seiner bzw. ihrer Sparkasse, kann die Finanzierungsseite Hand in Hand mit dem Firmenkundenberater bzw. der Firmenkundenberaterin schon ein Stück weit vorbereitet werden. Möglicherweise muss die bestehende Finanzierung gar nicht vorzeitig abgelöst werden, indem der neue Firmeninhaber bzw. die neue Firmeninhaberin einfach in diese einsteigt.

Gleiches gilt, wenn die Immobilien nicht in der Bilanz des Unternehmens aktiviert sind, sondern sich im Privatbesitz des Verkäufers bzw. der Verkäuferin befinden. Werden private Finanzierungen von zur Nutzung an den Betrieb überlassenen Immobilien vom Käufer bzw. von der Käuferin übernommen, können finanzielle Belastungen durch Vorfälligkeitsentschädigungen vermieden werden. Sind die Immobilien und die entsprechenden Darlehen hingegen in der Bilanz des Unternehmens gebucht, werden bei einem „Share Deal“, also dem Verkauf der Gesellschaftsanteile, die Immobilien automatisch mit übertragen.

Zeit ist Geld, auch bei Pensionszusagen.

Spätestens wenn absehbar ist, dass ein Unternehmen veräußert oder in die nächste Generation übertragen werden soll, empfiehlt es sich, das Thema der Ausfinanzierung von betrieblichen Versorgungszusagen anzugehen. Hier gilt, je nach Situation korrigierende Entscheidungen zu treffen. Das betrifft zum einen die Versorgungszusage z.B. des Gesellschaftergeschäftsführers, vielleicht aber auch so genannte Betriebsrenten für Mitarbeitende. Im demographischen Verlauf entstehen hohe Zahlungsverpflichtungen für ein Unternehmen, die durch Ausfinanzierungskonzepte hinsichtlich ihrer Wirkung gemildert werden können. Ein Beispiel: Um eine Betriebsrente in Höhe von 1.000 Euro monatlich zahlen zu können und laut Sterbetafel eine Rentenbezugszeit von ca. 18 Jahren unterstellt wird, sind im Zeitverlauf rund 300.000 Euro nötig, um die hieraus entstehenden Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können.

Sofern es hinsichtlich der Unternehmensfinanzplanung darstellbar ist, sollten Teile der liquiden Mittel, die nicht betriebsbedingt notwendig sind, in Ausfinanzierungskonzepte für offene, also nicht-ausfinanzierte Versorgungszusagen investiert werden. Bei einer Verkaufsabsicht stärkt dies die Verhandlungsposition für den Verkäufer bzw. die Verkäuferin. Durch ein schlüssiges Ausfinanzierungskonzept für die Versorgungszusagen kann ein Verkauf überhaupt erst möglich werden.

Schwierigkeiten können sich auch dann ergeben, wenn der beabsichtigte Verkaufszeitpunkt bereits in näherer Reichweite liegt, das Unternehmen aber gerade keine nennenswerten Gewinne erwirtschaftet. Wenn dann gleichzeitig hohe Lasten in den Firmenbüchern stehen, z.B. in Form nicht-ausfinanzierter Pensionszusagen, bräuchte der Altinhaber bzw. die Altinhaberin zur Schließung dieser ‚Vorsorgelücke‘ mitunter neues Fremdkapital, das sich aber möglicherweise nicht auf die Schnelle bereitstellen lässt. Dies zeigt, dass das Ziel eines attraktiven Verkaufserlöses rasch in weite Ferne rücken kann, wenn in ‚satten‘ Jahren wertvolle Zeit verstreicht, in der keine oder nur wenige entsprechende Rücklagen gebildet werden. Gegebenenfalls kann dies eine Firma sogar in die Insolvenz führen.

Für die meisten Unternehmer bzw. Unternehmerinnen steht die Klärung, Planung und Organisation der eigenen Nachfolge nur einmal im Leben an. Ohne Zweifel gehört die rechtzeitige und erfolgreiche Planung zu den größten Herausforderungen. Die demographische Entwicklung sorgt dafür, dass sich diese Situation weiter zuspitzt wird und zunehmend externe Käufer mittelständische Betriebe im Zuge von Generationswechseln übernehmen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden und grobe Fehler zu vermeiden, empfiehlt es sich, für diesen Prozess auf gezielte Expertise zurückzugreifen.

Senior-Unternehmensinhaber bzw. -inhaberinnen sind zudem gut beraten, Informationen über die geplante Firmenübergabe vertrauensvoll an ihre Firmenkundenberater bzw. -beraterinnen in den Sparkassen weiterzugeben. Und zwar schon im Rahmen der Grundüberlegungen und nicht erst, wenn die Übergabe spruchreif ist. So können offene betriebliche Finanzierungen möglichst „schadenfrei“ geregelt werden und/oder die Anlage des Verkaufserlöses (bitte informieren Sie sich HIER über existierende steuerliche Fallstricke) rechtzeitig angegangen werden. Die Sparkassen können in ihrer Rolle aktiv darauf hinarbeiten, Unternehmen für einen Verkauf ‚attraktiv‘ zu machen bzw. zu halten.

Die Firmenkundenberater und -beraterinnen der Sparkassen können bei Bedarf das Finanzmanagement von Deka Private und Wealth zur Unterstützung hinzuziehen. Gemeinsam wird die Situation des Kunden bzw. der Kundin analysiert und sich ein Bild von seinen bzw. ihren Zielen verschafft. Durch die Experten und Expertinnen des Finanzmanagements und je nach Bedarf durch die Einbeziehung weiterer Netzwerkpartner von Deka Private und Wealth in den Bereichen M&A, Steuern und Recht erhalten Unternehmensinhaber und -inhaberinnen eine vollumfängliche und professionelle Unterstützung bei der Übergabe ihres Lebenswerks.

Bestens beraten.

Die Sparkasse unterstützt Sie bei allen Fragen rund ums Thema externe Unternehmensnachfolge. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrer Private Banking-Beraterin oder Ihrem Private Banking-Berater.


Wichtige Hinweise und ergänzende Informationen für Webseitenbesucher

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Diese Inhalte können eine individuelle Beratung des Empfängers (z. B. durch eine Bank oder einen Berater) nicht ersetzen.

Teilweise werden in diesem Artikel Meinungsaussagen getroffen. Die verwendeten Daten stammen teilweise aus Drittquellen, die die DekaBank nach bestem Wissen als vertrauenswürdig erachtet. Die DekaBank übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der in diesem Artikel gemachten Angaben und haftet nicht für etwaige Schäden oder Aufwendungen, die aus einem Vertrauen auf die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der aus Drittquellen stammenden Daten resultiert.

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung der Finanzverwaltung) unterworfen sein. Zu den Fragen der steuerlichen Situation in dem konkreten Fall sollte ein Steuerberater oder eine steuerfachkundige Person hinzugezogen werden.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: 10/2020

Etwaige in diesem Artikel erwähnten Finanzinstrumente können mit Risiken verbunden sein, die schwer abzuschätzen und in die Evaluation einer Anlageentscheidung einzubeziehen sind. Die DekaBank ist bereit, Kunden auf Wunsch weitere Informationen zu den Risiken spezifischer Anlagen zu liefern.

Diese Unterlage wurde zu Werbezwecken erstellt. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt und die Basisinformationsblätter, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

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