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STIFTUNGSBERATUNG

Professionelle Beratung für Stiftungen, NPOs, Kirchen und Kommunen.

Stiftungen unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von anderen Investoren. Wer Stiftungen bei Finanzentscheidungen erfolgreich beraten will, sollte sich nicht zuletzt intensiv mit den Bedürfnissen der Stiftung selbst und ihren Anlagerichtlinien befassen. Und das am besten in einem Team, das regionale Verbundenheit, anerkannte Finanzexpertise und stiftungsrechtliches Know-how vereint.

Umfassende Beratung.

Wer Stiftungen verstehen will, sollte erst einmal gut zuhören: Was sind die Ziele der Stiftung? Welche Anforderungen hat sie an Ausschüttungen und welche Vorgaben muss sie einhalten? Wer meint, einer Stiftung gleich einen Vorschlag zur Anlagestrategie zu machen, wird zwangsläufig scheitern. Zum Glück kennen die Beraterinnen und Berater der Sparkassen die Stiftungen „ihrer“ Region nicht zuletzt durch örtliche Nähe bereits gut, wissen um die besonderen Erfordernisse und Vorstellungen. Das ist eine gute Grundlage, um tiefer in die Diskussion einsteigen zu können: Wie realistisch ist es, mit der bisherigen Anlagestrategie die selbstgesteckten Ziele zu erreichen? Gerade in den Niedrig- und Nullzinsjahren war es für Stiftungen sehr herausfordernd, mit den Erträgen die eigenen Verwaltungskosten, gemeinnützige Projekte im geplanten Umfang und notwendige Rücklagen zu finanzieren. Auch jetzt stoßen viele Stiftungen trotz Zinswende angesichts inflationsbedingt nachhaltig gestiegener Verwaltungskosten an ihre Grenzen.

Dabei wissen Stiftungsverantwortliche: Mit einer optimierten Anlagestrategie könnten sie ihre Chancen auf höhere Renditen und Ausschüttungen verbessern. Doch das verhindert oft die Anlagerichtlinie der Stiftung, an die die Verantwortlichen der Stiftung gebunden sind. Dafür gibt es gute Gründe. Stiftungen, die – im Gegensatz zur Verbrauchsstiftung – auf Ewigkeit angelegt sind, sollen ihr Vermögen erhalten und nicht langsam aufzehren oder durch Fehlspekulation gefährden. Dazu sind die Organe der Stiftung rechtlich verpflichtet. Entsprechend defensiv sind die Anlagerichtlinien häufig formuliert. Allerdings gibt die Stiftungsrechtsreform vom 1. Juli 2023 mehr Gestaltungsspielraum. 

Darum Deka Private und Wealth.

Ihre Sparkasse ist die Spezialistin für die Region – und Ihre Stiftung. Ihre Beraterin oder Ihr Berater wird wahrscheinlich nicht nur Ihre Stiftung, ihre Ziele und Anforderungen kennen, sondern auch die wichtigsten Gremienmitglieder. Dieses Wissen kann Ihre Sparkasse durch eine Beratung gemeinsam mit unseren auf Stiftungsthemen spezialisierten Wealth Managern noch einmal erweitern. Und wir können jederzeit bei Bedarf noch auf externe Expertise aus unserem Netzwerk von zum Beispiel Rechts- und Steuerberaterinnen und -beratern zugreifen. So erhalten Sie für Ihre Stiftung eine strukturierte Gesamtlösung, die deutlich mehr ist als „nur“ eine Anlagestrategie.

Faktor Anlagestrategie.

So können Stiftungsorgane stärker kontrollierte Risiken eingehen und das Vermögen passend zur aktuellen Marktlage aktiver bewirtschaften. Dennoch müssen Haftungsfragen berücksichtigt werden. Darum ist es wichtig, in solchen Fragen mit ausgewiesenen Stiftungsspezialistinnen und -spezialisten zusammenzuarbeiten, wie es die Expertinnen und Experten von Deka Private Banking und Wealth Management und ihr Netzwerk sind. Gemeinsam mit Ihrer vertrauten Beraterin oder Ihrem vertrauten Berater der Sparkasse können sie die Grenzen der aktuellen Regelungen und neue Handlungsspielräume aufzeigen und Ansätze für Verbesserungen erarbeiten. Denn klar ist: Eine zeitgemäße Anlagerichtlinie ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Anlagestrategie und spätere Umsetzung.

Das Anlagedreieck der Stiftungen.

Die meisten Stiftungen müssen ihr Bestandsvermögen erhalten, aber zugleich aus den Erträgen ihre laufenden Ausgaben zur Erfüllung des Stiftungszwecks finanzieren. Da Stiftungen ihr Vermögen überwiegend langfristig anlegen, geht es oft weniger um die Möglichkeit zur schnellen Liquidierung von Assets, sondern um Wertsteigerungen und regelmäßige Auszahlungen. Auch ist für viele Stiftungen relevant, dass bestimmte Anlagen zum Beispiel aus ethischen Gründen ausgeschlossen werden.

Magisches Dreieck der Vermögensanlage für Stiftungen
Magisches Dreieck der Vermögensanlage für Stiftungen

Anlagerichtlinie und Anlagestrategie umsetzen.

Die Anlagerichtlinie ist das Fundament für die Anlagestrategie. Und diese wiederum wird anschließend mit konkreten Lösungen und Produkten umgesetzt. So können bewusst bestimmte Branchen oder Unternehmen ausgeklammert werden, wenn es die Richtlinien vorgeben. Oder die Bausteine ausgewählt werden, die optimal helfen, Ausschüttungsanforderungen zu erfüllen. Und nicht zuletzt können wir auch mit Spezialfonds Lösungen anbieten, die den administrativen Aufwand reduzieren und bilanziellen Gestaltungsspielraum eröffnen. So kann die Ausschüttungspolitik mit Blick auf die individuellen Bedürfnisse der Stiftung ausgestaltet werden, und zum Bilanzstichtag muss nur der Fonds als Vermögensgegenstand bewertet werden und nicht die einzelnen Wertpapiere. Es sind solche Lösungen, die wir als einer der führenden Asset Manager anbieten können, die Kosten und Aufwand sparen.

Unser Anspruch ist es, den Stiftungsverantwortlichen stets auf Augenhöhe zu begegnen. Dazu braucht es genaue Kenntnis der Stiftung und ihrer Ziele und Vorgaben, des aktuellen Rechtsrahmens und natürlich auch der Märkte und passender Anlagelösungen. Gemeinsam mit den Beraterinnen und Beratern der Sparkassen, unseren Stiftungsspezialisten und unserem Expertennetzwerk erfüllen wir diesen Anspruch vollauf.

So individuell wie Ihr Vermögen.

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