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GASTBEITRAG

Wird das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuergesetz kippen?

7. September 2026
3 Minuten
Erben und vererben
Unternehmerin oder Unternehmer

EXTERNER GASTBEITRAG. Das Bundesverfassungsgericht prüft die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes. Die möglichen Folgen für Unternehmensnachfolgen und Vermögensübertragungen sind weitreichend – daher sollten Unternehmer und Unternehmerfamilien ihre Nachfolgeplanung frühzeitig überprüfen.

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Pawel Blusz

Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Partner bei PONTES Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

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Gastbeitrag von PONTES Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB: Die folgenden Informationen wurden von den Experten der PONTES Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um allgemeine Hinweise und keine individuelle Steuerberatung handelt.

Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit zwei Verfahren anhängig, in denen die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes geprüft wird. Nun hat das Gericht verkündet, dass am 12. Oktober bzw. 13. Oktober eine mündliche Verhandlung stattfindet.  Für geplante Unternehmensübertragungen besteht deshalb aktuell dringender Anlass zur zeitnahen Prüfung.

Worum geht es?

Das Bundesverfassungsgericht erklärte bereits 2014 die damalige Betriebsvermögensbegünstigung in Teilen für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber griff die Kritik des Gerichts auf und passte die gesetzliche Regelung an. Nun steht diese Neuregelung auf dem Prüfstand. Von der gerichtlichen Entscheidung könnte deshalb potenziell jeder Unternehmer in Deutschland betroffen sein.

Wie kann das Gericht entscheiden?

Am 12. Oktober bzw. 13. Oktober wird die Entscheidung noch nicht verkündet. Aufgrund der bisherigen Praxis des Gerichts ist mit einem Urteil voraussichtlich in einem Zeitraum zwischen Dezember 2026 und April 2027 zu rechnen (möglicherweise aber auch früher oder später). Wie das Urteil ausfällt, ist derzeit offen. Das Bundesverfassungsgericht kann die geltenden Vorschriften bestätigen, einzelnen Regelungen sogar mit sofortiger Wirkung für nichtig erklären oder die Regelungen zwar beanstanden, aber dem Gesetzgeber – wie bereits in 2014 – eine Frist für eine Nachbesserung setzen.

Wie wird der Gesetzgeber reagieren?

Die weiteren Folgen werden davon abhängen, wann und wie der Gesetzgeber auf die Kritik des Gerichts reagieren wird. Auch eine Neuregelung mit Wirkung ab Urteilsverkündung kann nicht ausgeschlossen werden. Dieser Schwebezustand verstärkt die Planungsunsicherheit und erhöht den Druck auf Unternehmer, ihre Nachfolge rechtzeitig zu regeln. Intuitiv könnten Unternehmer die weitere Entwicklung abwarten. In diesem Fall besteht aber die Gefahr, dass die bisherigen Regelungen entweder aufgrund der gerichtlichen Entscheidung oder der gesetzlichen Neuregelung verschärft werden. Bereits im Vorfeld hat die SPD eine Abschaffung der Begünstigungen für Unternehmen verkündet. Laut SPD soll ab 5 Mio. EUR immer Schenkungsteuer anfallen, die allenfalls gestundet werden soll. Die CDU hält sich noch bedeckt und wartet die Ausführungen des Gerichts ab.

Was sollen Unternehmer jetzt tun?

Eine risikolose Entscheidung ist derzeit nicht möglich. Warten Unternehmer die weitere Entwicklung ab, gehen sie das Risiko ein, dass die Betriebsvermögensbegünstigung verschärft wird. Gleichzeitig sind vorschnelle Gestaltungen ohne belastbare Planung und Prüfung zu vermeiden. Übertragungen können erhebliche steuerliche, zivilrechtliche und familiäre Folgen auslösen. In jedem Einzelfall muss deshalb die richtige Vorgehensweise sorgfältig überlegt werden. Wer eine unentgeltliche Übertragung von Unternehmensvermögen vorbereitet, sollte die bestehende Planung zeitnah überprüfen.

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Portrait von Pawel  Blusz

Pawel Blusz

Pawel Blusz ist Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Partner bei PONTES Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB. Seine Spezialisierungen liegen in den Bereichen Vermögens- und Investmentstrukturierung, Nachfolgeplanung für Unternehmen und Privatvermögen sowie in der Beratung von Unternehmerfamilien, vermögenden Privatpersonen und Family Offices.


Wichtige Hinweise und ergänzende Informationen für Webseitenbesucher

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Deka Private und Wealth veröffentlicht regelmäßig Gastbeiträge zu vielfältigen Themen rund um die Vermögensstrukturierung. Die in dem vorstehenden Gastbeitrag enthaltenen Informationen wurden von Pawel Blusz, PONTES Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB bereitgestellt und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine (steuer-)rechtliche Beratung, Angebot, Anlageberatung oder Anlageempfehlung durch PONTES Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB oder der DekaBank oder ihrer verbundenen Unternehmen dar und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die hierin enthaltenen Informationen und Meinungen werden ohne Berücksichtigung der Umstände, Ziele oder Bedürfnisse des jeweiligen Empfängers abgegeben. Für eine (steuer-)rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Person Ihrer Wahl.

Die in diesem Gastbeitrag vertretenen Ansichten stammen vom jeweiligen Autor und geben die aktuelle Einschätzung des Autors zum Zeitpunkt der Erstellung des Gastbeitrages wieder. Diese Einschätzung entspricht nicht zwangsläufig der Meinung der DekaBank oder der Sparkassen-Finanzgruppe. Eine Vergütung oder Gegenleistung für die Veröffentlichung erfolgt nicht.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte und Meinungsaussagen in diesem Gastbeitrag übernimmt die DekaBank keine Haftung, die aus einem Vertrauen auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben resultieren.

Dieser Gastbeitrag darf ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Autors weder vollständig noch auszugsweise vervielfältigt oder anderen Personen zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden.

 

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