HINTERGRUNDBEITRAG
Philantrophie und Stiftungen.
Sich als Privatperson oder Unternehmen finanziell für das Gemeinwohl oder mildtätige Zwecke einzusetzen, nimmt gesellschaftlich einen immer größeren Raum ein. Die Möglichkeiten sind vielfältig – gerade Stiftungen kommt in diesem Kontext eine besondere Rolle zu, ebenso wie der Bündelung von kleineren Stiftungsvermögen in einer Stiftergemeinschaft.
Interessant für Sie, wenn...
Sie sich als vermögender Privatkunde bzw. Unternehmer finanziell für einen guten Zweck einsetzen wollen.
Sie sich über das Instrument der Stiftung im Rahmen eines philanthropischen Engagements informieren möchten.
Sie erfahren möchten, wie Ihre Sparkasse vor Ort Sie dabei unterstützen kann, gemeinnützige Projekte aller Art mit Ihren Zuwendungen zu fördern.
Philanthropie: Der Mensch im Mittelpunkt.
Auf verschiedensten Wegen hat sich seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine Empathie und Mitgefühl für die dort lebenden Menschen gezeigt. Solidarität und moralische Unterstützung lässt sich auch bzw. insbesondere durch Spenden ausdrücken. Solche finanzielle Zuwendungen sind seit jeher ein beliebtes Instrument der Philanthropie. Die große Hilfsbereitschaft lässt diesen Begriff in einem ganz neuen und aktuellen Licht erscheinen. Er beschreibt übergeordnet alle Maßnahmen, die direkt oder indirekt mit Menschenfreundlichkeit in Verbindung stehen. Nach klassischer Definition ist eine philanthropische Person sehr vermögend und gibt aus ihrem Vermögen oder Einkommen einen angemessenen, relevanten Betrag für einen mildtätigen Zweck. Anfang 2020 umfasste der deutsche Philanthropie-Markt ca. 1,4 Millionen Millionäre, 818 Multimillionäre und 200 Milliardäre mit einem Gesamtvermögen von 13,55 Billionen Euro.
Doch bezieht sich philanthropisches Engagement keineswegs nur auf die Superreichen. Immer mehr Menschen aus breiten Bevölkerungsschichten verspüren den Wunsch, aktiv zu werden, um die Welt ein wenig besser zu machen, bestimmte Projekte aus einer Herzensangelegenheit heraus finanziell zu unterstützen oder - wie im Falle der Ukraine oder im Sommer 2021 die Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands - mit Spenden ihre Solidarität mit den leidenden Menschen zum Ausdruck bringen. Darüber hinaus ist die philanthropische finanzielle Unterstützung nicht nur für Privatpersonen, sondern auch gerade für viele Unternehmer oft ein geeigneter Weg, um der Gesellschaft etwas zu geben, vielleicht sogar zurückzugeben, oder ein persönliches Vermächtnis zu hinterlassen. Stets steht dabei das Ziel im Mittelpunkt, einen konkreten positiven Beitrag zu leisten.
Mit der Stiftung die Gemeinnützigkeit fördern.
Neben dem Spenden steht auch das Stiften traditionell im Zusammenhang mit philanthropischen Aktivitäten. In diesem Kontext spielt ebenso die Gründung, Kapitalausstattung und laufende Tätigkeit von gemeinnützigen Stiftungen eine wichtige Rolle. Während Spenden einem guten Zweck unmittelbar zugute kommen, bleibt eine Stiftung bzw. das in sie eingebrachte Vermögen langfristig erhalten. Jahr für Jahr fließen aus der Anlage des Stiftungsvermögens - je nach Anlagerichtlinie und der aktuellen Situation an den Kapitalmärkten - Erträge in den gewünschten Stiftungszweck. Dies können die Förderung kultureller, sozialer oder sportlicher Einrichtungen sein sowie viele weitere Themen, von Umwelt und Naturschutz über Wissenschaft, Forschung und Tierschutz bis hin zu Heimatpflege oder Altenhilfe - direkt im regionalen Umfeld des Stifters oder auch überregional.
Wie eine Erhebung der Stiftung Familienunternehmen ergeben hat, gehören Familienunternehmen zu den größten Förderern gesellschaftlicher und sozialer Aktivitäten in Deutschland. Den Angaben zufolge unterhalten mindestens 48 % der über 500 größten Familienunternehmen eine Stiftung, die in 90 % der Fälle gemeinnützigen Zwecken dient. Die mit Familienunternehmen verbundenen Stiftungen konzentrieren sich in der Regel auf die Förderung der Bereiche Bildung und Forschung, Soziales, Kunst und Kultur sowie den Gesundheitssektor.
Nachlassregelung für die Ewigkeit.
Wer eine dauerhafte verbindliche Regelung für sein Privat- oder Betriebsvermögen wünscht, für den kann die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung von Todes wegen eine Option sein. Bezieht sich die Stiftungserrichtung auf eine selbstständige Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit, bedarf diese der Anerkennung durch die Stiftungsbehörde. Die zuständige Behörde erfährt vom letztwilligen Stiftungsgeschäft durch die Erben bzw. den Testamentsvollstrecker oder auch durch die Mitteilung des Nachlassgerichts. Im Falle, dass ein entsprechendes Testament nur unzureichend handschriftlich formuliert wurde, dauert die Anerkennung häufig sehr lange oder kann auch gänzlich scheitern. Grundsätzlich kann behördlich unter Berücksichtigung des Stifterwillens eine Stiftungssatzung aufgesetzt oder ergänzt werden, jedoch lassen sich mögliche Mängel nachträglich nicht korrigieren. Vor allen Dingen ist der Stiftungszweck hinreichend zu konkretisieren, dessen nachhaltige dauerhafte Erfüllung grundsätzlich gesichert sein muss.
Schon zu Lebzeiten stiften.
Eine Möglichkeit, die genannten Hürden zu umgehen, ist die konkrete Formulierung der vollständigen Stiftungssatzung im Testament. Andererseits können Stifter die Gründung der Stiftung bereits zu Lebzeiten in Betracht ziehen. Nicht nur das Anerkennungsverfahren kann dann vom Stifter aktiv begleitet werden, sondern auch die Geschicke als Stiftungsvorstand zunächst selbst gelenkt werden. Die Ausstattung mit Stiftungsvermögen kann dabei zunächst in einem deutlich kleineren Rahmen erfolgen. Die so bereits zu Lebzeiten des Stifters errichtete Stiftung erhält die eigentliche Kapitalausstattung dann erst im Erbfall als sogenannte Zustiftung.
Gemeinschaftlich stiften.
Eine anerkannte und stark nachgefragte Alternative, sich philanthropisch zu engagieren, sind Stiftergemeinschaften. Sie werden entweder von größeren Sparkassen in Eigenregie oder der Deutschen Stiftungstreuhand AG gemeinsam mit institutionellen Partnern, wie zum Beispiel kleineren Sparkassen, gegründet. Eine Stiftergemeinschaft kann sowohl als eigenständige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt sein, aber auch als nicht-rechtsfähige Stiftung mit unterschiedlichen Stiftungszwecken errichtet und treuhänderisch verwaltet werden. Gestiftetes Kapital bleibt in der Stiftergemeinschaft auf ewig erhalten und ist zu bewirtschaften, da die Erträge hieraus für den philanthropischen Zweck eingesetzt werden müssen. Interessierte Stifter erhalten im Rahmen der Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, ihre Zustiftung in einen eigenen Stiftungsfonds fließen zu lassen. Dabei wird die Zustiftung dem Grundstockvermögen zugeführt und mit dem Kapital anderer Zustifter gebündelt und gemeinsam verwaltet.
Die Zweckverwendung des Philanthropen kann auch im Rahmen dieses kollektiven Umsetzungswegs selbstverständlich berücksichtigt werden. Entsprechend der Höhe der Zustiftung werden die erwirtschafteten Erträge jedem einzelnen Stiftungsfonds zugeordnet. Alternativ kann der Zustifter im Rahmen der Stiftergemeinschaft eine eigene Treuhandstiftung gründen. Dabei wird das Vermögen des Stifters allerdings als Sondervermögen geführt und getrennt von den restlichen Vermögen in der Stiftergemeinschaft verwaltet und angelegt. Ganz klar geht der Trend aber zum unkomplizierten Stiftungsfonds, der einfach und schnell zu errichten ist.
Die Zweckbestimmung für die Stiftung und die Empfängerorganisation wird von den Stiftern in der Regel selbst bestimmt (siehe hierzu auch im Nachgang den Roundtable mit Experten der Sparkasse Leipzig). Erfolgt die Zustiftung bereits zu Lebzeiten, müssen sich die Stifter in einer Stiftergemeinschaft nicht dauerhaft auf den ursprünglich gewählten Stiftungszweck festlegen, sondern können auf Wunsch innerhalb der in der jeweiligen Stiftungssatzung aufgeführten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke wechseln. Dadurch wird es möglich, sich an verändernde Wertevorstellungen und Bedürfnisse anzupassen. Die umfassenden Verwaltungsarbeiten werden den Stiftern im Rahmen der Stiftergemeinschaften durch die Sparkassen sowie die Deutsche Stiftungstreuhand AG abgenommen.
Professionelle Portfoliosteuerung.
Vorteile ergeben sich bei der Stiftergemeinschaft auch im Bereich der Vermögensanlage des Stiftungskapitals. Denn das Management des gemeinsamen Stiftungsvermögens aller Stifter erfolgt durch einen Vermögensverwalter, wie die die Stiftergemeinschaft initiierende Sparkasse. Durch die Sammelanlage beispielsweise in einem Stiftungsfonds partizipieren auch kleinere Stiftungsvermögen von den Ertragschancen der breiteren Portfoliostruktur sowie dementsprechend potenziell höheren Erträgen, um den jeweiligen gemeinnützigen Zweck zu verwirklichen.
Stiftergemeinschaften sind eine einfache und effiziente Lösung für Menschen, die schon mit kleineren Beträgen Gutes bewirken und gleichzeitig ihre Werte erhalten möchten, das Gemeinwohl im Blick haben und hierfür ihr Vermögen sinnvoll einsetzen sowie Herzensanliegen langfristig unterstützen wollen. Die Sparkassen unterstützen Stifter und Spender hierbei mit umfänglichen Services.
Bestens beraten.
Die Sparkasse unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Themen Stiftungen und Stiftergemeinschaft. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrer Private Banking-Beraterin oder Ihrem Private Banking-Berater.
Wichtige Hinweise und ergänzende Informationen für Webseitenbesucher
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Diese Inhalte können eine individuelle Beratung des Empfängers (z. B. durch eine Bank oder einen Berater) nicht ersetzen.
Teilweise werden in diesem Artikel Meinungsaussagen getroffen. Die verwendeten Daten stammen teilweise aus Drittquellen, die die DekaBank nach bestem Wissen als vertrauenswürdig erachtet. Die DekaBank übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der in diesem Artikel gemachten Angaben und haftet nicht für etwaige Schäden oder Aufwendungen, die aus einem Vertrauen auf die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der aus Drittquellen stammenden Daten resultiert.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: 4/2022
Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung der Finanzverwaltung) unterworfen sein. Zu den Fragen der steuerlichen Situation in dem konkreten Fall sollte ein Steuerberater oder eine steuerfachkundige Person hinzugezogen werden.
Etwaige in diesem Artikel erwähnten Finanzinstrumente können mit Risiken verbunden sein, die schwer abzuschätzen und in die Evaluation einer Anlageentscheidung einzubeziehen sind. Die DekaBank ist bereit, Kunden auf Wunsch weitere Informationen zu den Risiken spezifischer Anlagen zu liefern.
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