KURZ NOTIERT
Stiftungsregister startet 2028
Transparenzinstrument für Stiftungen kommt, wenn auch später als geplant.
Das bundesweite Stiftungsregister soll am 1. Januar 2028 eingeführt werden. Der Deutsche Bundestag hat nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, weil die für das Register erforderliche technische Infrastruktur bis zum ursprünglich geplanten Termin Anfang diesen Jahres nicht zur Verfügung stehen konnte.
Mit dem Stiftungsregister soll erstmals eine zentral geführte, öffentlich einsehbare Übersicht über alle rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts entstehen und die bisherigen unterschiedlichen Landesverzeichnisse ablösen. Es ist Teil der Stiftungsrechtsreform von 2021 und zielt auf mehr Transparenz, Rechtssicherheit und klarere Vertretungsnachweise im Rechts- und Wirtschaftsverkehr von Stiftungen ab.
Für Stiftungsverantwortliche ergibt sich nach Verbandsangaben aus der Änderung des Zeitplans aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf für eine Registrierung. Die Verschiebung der Einführung biete zudem zusätzliche Zeit, die praktische Umsetzung und technische Ausstattung des Registers sorgfältig auszureifen.
Wie die IHK Frankfurt verlauten lässt, müssen bestehende Stiftungen, die vor dem 1. Januar 2028 errichtet werden, bis spätestens Ende 2028 zur Eintragung in das Stiftungsregister angemeldet werden, während für neu errichtete Stiftungen entsprechend der neuen Regelung ab dem Startdatum eine unmittelbare Eintragungspflicht gilt.
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