HINTERGRUNDBEITRAG
Chancenorientiert anlegen. Wie Stiftungen die erweiterten Spielräume der Vermögensanlage nutzen können
Nutzen Stiftungen die Möglichkeiten ihrer Vermögensanlage voll aus? Eine passende Anlagerichtlinie, gut begründete Entscheidungen und eine klare Balance zwischen Ertrag, Risiko und Kapitalerhalt schaffen Orientierung. Der Hintergrundbericht zeigt, worauf Stiftungsgremien bei der eigenen Anlagepraxis achten können.
Mit der Stiftungsrechtsreform haben Stiftungen seit 2023 größere Spielräume für eine chancenorientierte Vermögensanlage. Viele Stiftungen schöpfen diese Möglichkeiten noch zurückhaltend aus. Ein Blick auf Anlagestruktur, Anlagerichtlinie und Dokumentation zeigt, wo sich mehr Potenzial praktisch nutzen lässt.
Interessant für Sie, wenn ...
Sie als Mitglied eines Stiftungsvorstands oder -gremiums Anlageentscheidungen mittragen oder verantworten.
Sie sich fragen, welche zusätzlichen Spielräume sich für die Vermögensanlage Ihrer Stiftung seit der Stiftungsrechtsreform ergeben haben.
Sie prüfen möchten, ob Ihre Anlagerichtlinie und Ihre Anlagestruktur diese Möglichkeiten heute schon ausschöpfen.
Wie weit nutzen Sie die Möglichkeiten, die sich für die Vermögensanlage Ihrer Stiftung heute bieten? Seit der Stiftungsrechtsreform 2023 hat sich der rechtliche Rahmen spürbar erweitert. Viele Stiftungen sind sich dieser Spielräume durchaus bewusst. Zugleich zeigt die Beratungspraxis, dass die Umsetzung im Anlagealltag nicht immer leichtfällt. Das liegt selten an mangelndem Willen, sondern häufig an praktischen Fragen. Welche Informationen braucht eine Anlageentscheidung? Wie wird sie dokumentiert? Und passt die bestehende Anlagerichtlinie überhaupt noch zu den heutigen Möglichkeiten?
Mehr Spielraum für die Vermögensanlage
Mit der sogenannten Business Judgement Rule (BJR) hat der Gesetzgeber Stiftungsorganen nach Einschätzung der Fachkreise mehr unternehmerischen Gestaltungsspielraum für Anlageentscheidungen eingeräumt. Die Grundidee ist, Stiftungsvermögen aktiv zu bewirtschaften, orientiert an Stiftungszweck und Kapitalerhalt gleichermaßen, statt an einer besonders konservativen Anlagepraxis festzuhalten.
Ob und wie dieser Spielraum im Einzelfall genutzt werden kann, hängt von Satzung, Risikotragfähigkeit und Ausgestaltung der Anlagerichtlinie ab. Eine pauschale Einschätzung ist hier nicht möglich und sollte stets im Dialog mit rechtlicher und steuerlicher Beratung erfolgen.
Chancenorientiert handeln
Bei der Vermögensanlage kommt es nicht allein auf die grundsätzliche Risikobereitschaft an, sondern ebenso auf einen nachvollziehbaren Entscheidungsprozess. Entscheidend ist eine fundierte Informationsbasis, die sorgfältige Abwägung von Chancen und Risiken sowie eine nachvollziehbare Dokumentation der Entscheidungsgründe. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen verweist darauf, dass Stiftungsvorstände sich durch sorgfältige Dokumentation von Informationsbeschaffung und Entscheidungsgründen entlasten können. Wie diese Anforderungen im eigenen Fall auszulegen sind, klären Stiftungsgremien am besten mit ihren rechtlichen Beratern.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung lohnt sich der Blick darauf, ob die Anlagepraxis noch zur satzungsmäßigen Zweckerfüllung passt. Wer dauerhaft niedrigverzinslich anlegt, obwohl der Stiftungszweck höhere Erträge erfordert, schafft langfristig ebenso Herausforderungen wie eine zu offensive Strategie.
Die Anlagerichtlinie als praktischer Hebel
Erfahrungsgemäß hängt die Nutzung der erweiterten Möglichkeiten stark davon ab, wie klar die Anlagerichtlinie formuliert ist. Eine aktuelle, auf die Satzung abgestimmte Anlagerichtlinie schafft Orientierung für konkrete Anlageentscheidungen und erleichtert deren Dokumentation. Das betrifft die gesamte Vermögensstruktur einer Stiftung, von Liquiditätsreserven bis zu Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen, soweit vorhanden. Zudem ist die Anlagerichtlinie die Basis für die Schärfung der Haftungsfrage.
Aus unserer Erfahrung zeigt sich immer wieder, dass eine klar formulierte Anlagerichtlinie Stiftungsvorständen eine wichtige Orientierung für ihre Anlageentscheidungen gibt. Genau hier setzt unsere Beratung an, bei der Überprüfung der bestehenden Anlagerichtlinie und bei der Entwicklung einer dazu passenden Anlagestrategie.
Dirk van den Berg
Leiter Wealth Management
Für kleinere Stiftungen mit begrenzten Ressourcen kann der laufende Dokumentationsaufwand eine Hürde sein, denn Marktsondierung, Dokumentation und Kontrolle lassen sich im Ehrenamt nicht immer leisten. Anlageentscheidungen drohen dann aufgeschoben zu werden.
Zwischen Eigenverantwortung und Delegation
Daraus ergibt sich ein Zielkonflikt, den jede Stiftung für sich auflösen muss. Wie viel soll bei der laufenden Vermögensanlage in eigener Verantwortung entschieden werden und wo lohnt sich die Delegation der Vermögensverwaltung an einen professionellen Partner? Diese Frage betrifft nicht nur die Risikobereitschaft, sondern ebenso die Risikotragfähigkeit, also die fachlichen und zeitlichen Möglichkeiten, Anlageentscheidungen fundiert zu treffen und zu dokumentieren.
Ein zweiter Zielkonflikt betrifft die Balance zwischen kurzfristiger Ausschüttungsfähigkeit und langfristigem Kapitalerhalt, denn wer stärker auf Ertrag setzt, muss Wertschwankungen aushalten. Beide Fragen lassen sich nur im Kontext der jeweiligen Stiftung, ihrer Satzung, ihres Zwecks und ihrer Anlagehistorie beantworten.
Orientierung für die eigene Anlagepraxis
Für die Standortbestimmung helfen einige grundsätzliche Fragen. Wann wurde die Anlagerichtlinie zuletzt überprüft und bildet sie die heutigen Möglichkeiten noch angemessen ab? Wie ist die Informationsbeschaffung vor einer Anlageentscheidung organisiert und wird sie archiviert? Passt die Risikobereitschaft zur tatsächlichen Risikotragfähigkeit oder weicht die gelebte Anlagepraxis davon ab? Und wie viel Aufwand ist für die laufende Dokumentation vorhanden?
Für Stiftungen, die diese Fragen für sich beantworten, kann sich ergeben, dass ein Teil der Vermögensanlage künftig anders organisiert werden sollte. Hier setzt beispielsweise die Deka-Vermögensverwaltung Premium an. Entscheidet sich ein Stiftungsvorstand für dieses Mandat, wird die Anlagestrategie auf Basis einer individuellen, an die Satzung angepassten Anlagerichtlinie professionell umgesetzt und laufend reportet.
„Gerade bei der Dokumentation kann eine Mandatslösung Stiftungsvorstände spürbar entlasten. Recherche, Entscheidungsbegründung und Archivierung erfolgen bei der grundsätzlichen Auswahl des Mandats einmalig, nicht bei jeder einzelnen Anlageentscheidung erneut“, erläutert Dirk van den Berg. „Das schafft Freiraum für die inhaltliche Arbeit am Stiftungszweck.“
Ob eine Mandatslösung, eine Fondsstrategie oder weiterhin die eigenständige Vermögensanlage der passende Weg ist, hängt von Größe, Satzung und Anlagehistorie der jeweiligen Stiftung ab. Eine strukturierte Analyse gemeinsam mit den Beraterinnen und Beratern der Sparkassen und den Spezialistinnen und Spezialisten von Deka Private Banking und Wealth Management hilft, Anlagerichtlinie, Risikotragfähigkeit und Vermögensstruktur abzustimmen.
Ihr nächster Schritt
Nehmen Sie sich die Zeit, gemeinsam mit Ihrem Gremium einen Blick auf die eigene Anlagepraxis zu werfen, idealerweise bevor die nächste Anlageentscheidung ansteht. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin bei Ihrer Sparkasse. Gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater vor Ort und bei Bedarf den Spezialistinnen und Spezialisten von Deka Private Banking und Wealth Management lässt sich klären, wo Ihre aktuelle Anlagerichtlinie weiterentwickelt werden könnte, wie sich der Dokumentationsaufwand für künftige Anlageentscheidungen reduzieren lässt und ob eine Mandatslösung wie die Deka-Vermögensverwaltung Premium für Ihre Stiftung ein passender nächster Schritt sein könnte.
Expertinnen und Experten im Fokus
Alle PortraitsDirk van den Berg
Dirk van den Berg ist Leiter Wealth Management.
Wichtige Hinweise und ergänzende Informationen für Webseitenbesucher
DekaBank Deutsche Girozentrale
Anlegerinnen und Anleger sollten beachten: Finanzanlagen sind mit Risiken verbunden und können zu Verlusten führen.
Allein verbindliche Grundlage für den Abschluss einer Vermögensverwaltung sind die jeweiligen Sonderbedingungen, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse, der DekaBank Deutsche Girozentrale Niederlassung Luxembourg oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen in diesem Artikel keine Rechts- und Steuerberatung darstellen. Bitte setzen Sie sich hierzu mit Ihrem Rechts- und/oder Steuerberater in Verbindung.
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