KURZ NOTIERT
Wem gehören eigentlich die Stimmrechte im ETF?
Warum Themen wie Active Ownership und Stimmrechtsausübung insbesondere für unternehmerisch denkende Anlegerinnen und Anleger an Bedeutung gewinnen.
Der europäische ETF-Markt wächst rasant. Parallel dazu gewinnt die Frage an Bedeutung: Wer übt eigentlich die Stimmrechte der Unternehmen aus, die in ETFs enthalten sind? Große internationale Anbieter geraten dabei zunehmend in die Diskussion.
Denn ETFs sind längst mehr als reine Indexprodukte. Mit ihnen sind auch Einflussmöglichkeiten auf Unternehmensentscheidungen verbunden - etwa bei Fragen der Unternehmensführung, Nachhaltigkeit oder strategischen Ausrichtung. Gerade für unternehmerisch denkende Anlegerinnen und Anleger kann deshalb relevant sein, wer diese Rechte wahrnimmt und welchen Werten oder Interessen dabei gefolgt wird.
Vor diesem Hintergrund rücken europäische bzw. nationale ETF-Anbieter stärker in den Fokus. Denn bei der Wahl eines ETF geht es zunehmend nicht nur um Kosten und Performance, sondern auch um Corporate Governance, Active Ownership und die Frage, wo finanzwirtschaftliche Einflussrechte letztlich verankert sind.
Welche Rolle dabei "ETFs made in Germany" spielen können, erläutert Erik Diefenbach von der DekaBank im Interview mit Deka Private und Wealth.
Wichtige Hinweise und ergänzende Informationen für Webseitenbesucher
DekaBank Deutsche Girozentrale
Diese Inhalte können eine individuelle Beratung des Empfängers (z. B. durch eine Bank oder einen Berater) nicht ersetzen.
Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds (ETFs der Deka Investment GmbH) sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei der Deka Investment GmbH, Lyoner Str. 13, D-60528 Frankfurt am Main und unter www.deka-etf.de erhalten. Eine Zusammenfassung der Rechte der Anlegenden in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/beschwerdemanagement Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen, den Vertrieb einzustellen.
So individuell wie Ihr Vermögen.
Bestens beraten.
Inhalte, die Sie auch interessieren könnten
Erstklassig informiert, besser entscheiden.
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über die Entwicklungen an Kapitalmärkten und diskutieren relevante Fragestellungen.
Folgen Sie uns auf LinkedIn
Verpassen Sie keine Neuigkeiten und folgen Sie unserem
Mehr Komfort.