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HINTERGRUNDBEITRAG

Interne Nachfolge regeln.

9. Oktober 2023
4 Minuten
Vorsorgen und absichern
Unternehmerin oder Unternehmer

Wer ein Unternehmen aufgebaut und jahrelang geführt hat, dem liegt viel daran, dass der Betrieb auch nach dem Gang in den verdienten Ruhestand erfolgreich am Markt besteht. Häufig kommt bei der Regelung der Unternehmensnachfolge die eigene Familie ins Spiel – hier ist für einen optimalen Generationenwechsel eine frühzeitige Planung wichtig.

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Die jüngere Generation übernimmt.

Bei etwa der Hälfte aller Familienunternehmen in Deutschland wird die Nachfolge intern – also innerhalb der Familie – geregelt. Das oberste Ziel ist es, die Unternehmenskontinuität sicherzustellen: Der Betrieb soll auch in Zukunft als wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen eigenständig im Wettbewerb mit anderen Firmen am Markt bestehen können. Ein weiteres Ziel von Unternehmerfamilien im Rahmen einer Nachfolgeregelung ist es, für das künftige wirtschaftliche Auskommen des ausscheidenden Firmeninhabers zu sorgen.

Häufig zieht sich der Senior-Chef nur aus der operativen Leitung zurück und behält zunächst noch seine Firmenanteile. Dabei möchte er jedoch die wohlverdienten Früchte seines langjährigen Unternehmertums in Form einer monatlichen Pensionszahlung ernten. Doch an dieser Stelle treten oft schon die ersten Fallstricke auf. Denn an die bisherigen Firmenlenker eingeräumte Pensionszusagen sind in vielen Fällen nicht gedeckt. Gleiches gilt für Zusagen an ausscheidende Mitarbeiter im Rahmen von Betriebsrenten. Wenn sie nicht über Jahre zurückgelegt wurden, muss das Unternehmen diese Beträge letztlich aus dem laufenden Betrieb erwirtschaften.

Die Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen kann also mit Blick auf die Abgabe an die nächste Generation ein durchaus wunder Punkt sein. Auch bei der Ermittlung des eigentlichen Unternehmenswertes. Während in einigen Unternehmerfamilien nur ein Nachkomme vorhanden ist, der bzw. die den Betrieb übernehmen kann, sind es in anderen Familien gleich mehrere Angehörige, die die Firma weiterführen können bzw. sollen. Dann geht es darum, wieviel der Nachfolger an möglicherweise vorhandene Geschwister auszuzahlen hat. Nicht selten kommt es dazu, dass Unternehmen am Ende unter Wert verkauft werden müssen oder sogar eine Insolvenz nicht zu vermeiden ist.

Überhaupt wird dem Thema Verteilungsgerechtigkeit oft eine besonders hohe Bedeutung beigemessen, um Streit innerhalb der Familie zu vermeiden. Zu recht, denn das Firmenvermögen hat vielfach einen Anteil von 80 bis 90 Prozent am Gesamtvermögen des Senior-Chefs. Wie also ‚gerecht‘ verteilen, wenn ein so großer Teil des Gesamtvermögens Firmenvermögen ist und mehrere Nachkommen an der Vermögensnachfolge beteiligt werden wollen? Diese wichtige Frage sollte sicherlich frühzeitig geklärt werden. Was aber häufig auf der Strecke bleibt und nicht früh genug angepackt wird, sind eben die existenziellen Fragestellungen, wie zum Beispiel die Ausfinanzierung von Pensionszusagen.

Übergabe frühzeitig und mit Sorgfalt planen.

Natürlich gehört in eine frühzeitige Planung die Analyse der aktuellen unternehmerischen Situation, die detaillierte Konzipierung der Übergabe und am Ende schließlich die konsequente Umsetzung. Familien, die vor der Frage der internen Unternehmensübergabe stehen, sollten stets gründlich vorgehen sowie sämtliche Optionen und Szenarien im Detail durchspielen. Dann kann es gelingen, die Bedürfnisse, Erwartungen und Wünsche der einzelnen Familienangehörigen mit in die Lösung einzubeziehen. Erfolgskritisch ist auch, dass sich der ausscheidende Firmenchef mit der Vorstellung anfreundet, dass sein Nachfolger oder seine Nachfolgerin eben gerade nicht alles „beim Alten“ belässt, sondern einige Dinge in Zukunft durchaus auf andere Weise angeht. Außerdem ist es für jeden Unternehmer - auch für junge Gründer - ratsam, einen Notfallplan für die ungeplante Unternehmensnachfolge vorbereitet zu haben. In diesem sollten Regelungen zu finden sein, wie im Fall eines plötzlichen, nicht vorhersehbaren Ereignisses das Unternehmen fortgeführt werden kann und soll.

Eine erfolgreiche Unternehmens- und Vermögensübergabe innerhalb der eigenen Familie bedarf stets einer frühzeitigen Vorbereitung. Frühzeitig bedeutet hierbei, mindestens 10 Jahre vor der geplanten Übergabe einen geeigneten Plan in der Tasche zu haben, damit bei bestimmten Punkten noch genügend Zeit bleibt, um bei Bedarf gegenzusteuern. So lässt sich mancher Stolperstein aus dem Weg räumen. Ein kritisches Thema kann in diesem Zusammenhang auch der Liquiditätsabfluss durch Erbschafts- oder Schenkungssteuer sein. So manchem Unternehmen, das wirtschaftlich gut dasteht und deshalb intensiv investiert,  fehlen dennoch die nötigen Liquiditätspuffer, um die anfallende Steuer im Erbschafts- oder Schenkungsfall tatsächlich zu stemmen.

Unentgeltliche Unternehmensnachfolge.

Dieser Aspekt kommt immer dann zum Tragen, wenn familiengeführte Unternehmen im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft übergeben werden. Zu berücksichtigen sind bei unentgeltlichen Übertragungen neben aktuellen steuerlichen Regelungen vor allem Freibeträge und Steuersätze. Unter bestimmten Voraussetzungen wird betriebliches Vermögen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer verschont. Der Wille des Gesetzgebers ist dabei, die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen beim Betriebsübergang nicht durch anfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer zu gefährden. Demnach sieht das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verschiedene Vergünstigungen vor, die sogenannten Verschonungsregelungen.

Dank dieser Verschonungsregelungen können auch größere Familienunternehmen Nachfolgeregelungen frei von Erbschaftsteuer durchführen. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten: So können Unternehmer nur dann vollumfänglich profitieren, wenn der Erwerb des begünstigten Vermögens von ein und derselben Person innerhalb von zehn Jahren die Summe von 26 Mio. Euro insgesamt nicht überschreitet.

Von der Begünstigung ausgeschlossen sind sogenannte junge Finanzmittel; als „jung“ gelten dabei diejenigen Gelder, die dem Unternehmen zum Zeitpunkt der Unternehmensübergabe weniger als zwei Jahre zugehörig sind. Ein weiteres relevantes Thema ist das ‚schädliche Verwaltungsvermögen‘: Dazu zählen etwa vermietete Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften bei einer Beteiligung von bis zu 25 Prozent, Wertpapiere sowie Freizeit- und Luxusgegenstände, wie etwa Münzen, Oldtimer und Yachten, aber auch operativ benötigte Barmittelbestände, Bankguthaben und Forderungen. Diese Finanzmittel müssen allerdings nur dann als schädliches Verwaltungsvermögen besteuert werden, wenn sie die vorhandenen Schulden sowie 15 Prozent des Unternehmenswertes übersteigen.

Entgeltliche Unternehmensnachfolge.

Eine weitere Möglichkeit, Firmen innerhalb der Familie zu übertragen, ist die Vereinbarung einer Kaufpreiszahlung, die in den meisten Fällen sofort fällig ist. Was wiederum für familiäre Nachfolger bedeutet, dass sie die Bewertungsfrage zu klären haben, was also ein angemessener Kaufpreis ist, auch unter Berücksichtigung finanzieller zukünftiger Bürden, wie zum Beispiel die Finanzierung der bereits geschilderten Pensionsverpflichtungen.

Unterm Strich gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsalternativen im Rahmen familiärer Nachfolgeregelungen – mit höchst unterschiedlichen wirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen. Unternehmerfamilien sind gut beraten, wenn sie sich dieser wichtigen unternehmerischen Herausforderung frühzeitig stellen und die Übergabe mit höchster Sorgfalt angehen, um die Kontinuität und den bisherigen Erfolg des eigens geschaffenen Unternehmens in Zukunft fortzuschreiben – und zwar auch weiterhin im Kreis der eigenen Familie.

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Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: 12/2020

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung der Finanzverwaltung) unterworfen sein. Zu den Fragen der steuerlichen Situation in dem konkreten Fall sollte ein Steuerberater oder eine steuerfachkundige Person hinzugezogen werden.

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