GASTBEITRAG
Familienstiftungen in der Nachfolgeplanung
EXTERNER GASTBEITRAG. Familienstiftungen bieten Unternehmern und vermögenden Familien vielfältige Möglichkeiten, Vermögen langfristig zu sichern, die Nachfolge zu strukturieren und die Kontinuität des Unternehmens über Generationen hinweg zu gewährleisten.
Anneli Munz
Rechtsanwältin bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB
Gastautor im FokusGastbeitrag von CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB: Die folgenden Informationen wurden von den Experten der CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um allgemeine Hinweise und keine individuelle Steuerberatung handelt.
Familienstiftungen in der Nachfolgeplanung
Familienstiftungen sind insbesondere für Unternehmer und vermögende Familien ein beliebtes Instrument in der Nachfolgeplanung und Vermögensstrukturierung. Sie dienen dem Wohl einer bestimmten Familie, bündeln wesentliche Vermögenswerte und sichern deren langfristigen Erhalt.
Einsatzbereiche
Vermögenserhalt
Häufig kommt der Familienstiftung eine Art Holdingfunktion zu, indem sie das Familienvermögen bündelt und erhält. Damit kann einer Zersplitterung des Vermögens bspw. durch Erbfälle, Schenkungen oder Pflichtteilsansprüche vorgebeugt werden.
Versorgung der Familie
Zugleich ermöglicht die Familienstiftung eine langfristige Versorgung und wirtschaftliche Absicherung der Familienmitglieder.
Unternehmensfortführung
Wird eine wesentliche Beteiligung an einem Unternehmen auf die Familienstiftung übertragen, kann der Erhalt und die Fortführung des Unternehmens vom Stifter zum Stiftungszweck bestimmt werden. Diese Vorgaben binden die handelnden Stiftungsorgane langfristig. Damit kann die Familienstiftung dazu genutzt werden, die Kontinuität des Familienunternehmens zu sichern. Die Stiftung nimmt ihre Gesellschafterrechte durch ihre Organe wahr und gewährleistet eine am Stifterwillen ausgerichtete, langfristige Unternehmensführung.
Ausgestaltung im Einzelfall
Die Übertragung von Vermögen auf die Stiftung ist regelmäßig endgültig und die Stiftung ist ihrem Wesen nach auf Dauer angelegt. Dies erfordert eine sorgfältige und individuelle Ausgestaltung. So lassen sich durch die Gestaltung der Organisationsstruktur Mitsprache- und Einflussmöglichkeiten der Familienmitglieder präzise regeln. Auch der Kreis der Begünstigten und die Kriterien für die Zuwendungen können individuell festgelegt werden. Zugleich ist eine hinreichende Flexibilität sicherzustellen, um im Sinne des Stifters, zum Wohl der Familie und ggf. des Unternehmens auf veränderte Umstände reagieren zu können.
Motive der Nachfolgeplanung
Die aktuellen steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen stehen seit längerem in der Kritik und sind Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Ausgang des Verfahrens und die Ausgestaltung einer Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind zwar offen, jedoch ist damit zu rechnen, dass die derzeitigen Begünstigungen, vor allem bei der Übertragung von Betriebsvermögen, künftig eingeschränkt oder nicht fortgeführt werden. Auch für Privatvermögen könnten höhere Belastungen eintreten. Unternehmer und vermögende Familien sollten daher nun prüfen, ob eine Nachfolge- oder Vermögensstrukturierung unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen sinnvoll ist, um zum Beispiel für die Übertragung von Unternehmensbeteiligungen die aktuellen Begünstigungen zu nutzen.
Steuerliche Aspekte sollten bei der Nachfolgeplanung jedoch nicht die allein maßgeblichen Einflussfaktoren sein, sondern im Fokus sollten die Bedürfnisse, Ziele und der Wille von Familie, Unternehmer und Unternehmen stehen.
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Wichtige Hinweise und ergänzende Informationen für Webseitenbesucher
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Deka Private und Wealth veröffentlicht regelmäßig Gastbeiträge zu vielfältigen Themen rund um die Vermögensstrukturierung. Die in dem vorstehenden Gastbeitrag enthaltenen Informationen wurden von Dr. Anneli Munz, CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB bereitgestellt und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine (steuer-)rechtliche Beratung, Angebot, Anlageberatung oder Anlageempfehlung durch CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB oder der DekaBank oder ihrer verbundenen Unternehmen dar und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die hierin enthaltenen Informationen und Meinungen werden ohne Berücksichtigung der Umstände, Ziele oder Bedürfnisse des jeweiligen Empfängers abgegeben. Für eine (steuer-)rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Person Ihrer Wahl.
Die in diesem Gastbeitrag vertretenen Ansichten stammen vom jeweiligen Autor und geben die aktuelle Einschätzung des Autors zum Zeitpunkt der Erstellung des Gastbeitrages wieder. Diese Einschätzung entspricht nicht zwangsläufig der Meinung der DekaBank oder der Sparkassen-Finanzgruppe. Eine Vergütung oder Gegenleistung für die Veröffentlichung erfolgt nicht.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte und Meinungsaussagen in diesem Gastbeitrag übernimmt die DekaBank keine Haftung, die aus einem Vertrauen auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben resultieren.
Dieser Gastbeitrag darf ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Autors weder vollständig noch auszugsweise vervielfältigt oder anderen Personen zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden.
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